Mit steuerlicher Förderung und der Sanierung von energieeffizienten Gebäuden nach BEG.
Ab dem 1. Januar 2023 gelten neue gültige Förderbedingungen für die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude). Für Neubauten im Rahmen der BEG wird voraussichtlich zum 1. März 2023 in einer eigenen Förderrichtlinie „Klimafreundlicher Neubau“ in Verantwortung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen geregelt werden. Auch die übersichtliche Zusammenfassung des BMWK finden Sie hier. In dieser Anlage finden Sie weitere interessante Links.
Für die Gebäudehülle ergeben sich folgende Änderungen:
Zum 28.07.2022 wurden weitere Änderungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude umgesetzt. Die Fördersätze werden um 5-10 %-Punkte abgesenkt. Die neue Eingangsförderstufe bei der Effizienz-Sanierung ist nunmehr das EH 85 (der EH 100-Standard entfällt, auch der entsprechende Erneuerbare Energien-Standard). Ab dem 28. Juli 2022 greifen die neuen Förderbedingungen für Anträge auf Komplettsanierungen bei der staatlichen Förderbank KfW. Ab dem 15. August 2022 sodann die Umstellung der Förderbedingungen bei den Einzelmaßnahmen der Sanierung beim BAFA.
Eine Übersicht der Maßnahmen als Kurzfassung der BEG finden sie hier.
Weitere Informationen finden Sie auch direkt hier bei der KfW.
Mit Wirkung vom 24.01.2022 wurde die BEG wegen der fehlenden Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln mit einem vorläufigen Antrags- und Zusagestopp belegt. In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) können ab dem 22.02.2022 bei der KfW wieder neue Anträge für die Sanierung von energieeffizienten Gebäuden sowie für die Sanierung mit Einzelmaßnahmen gestellt werden. Für die Erteilung von Finanzierungszusagen zu solchen Anträgen sind jetzt weitere Haushaltsmittel verfügbar. Finanzierungszusagen auf diese neuen Anträge können erteilt werden, soweit und solange dieser zusätzliche Haushaltsmittelansatz nicht ausgeschöpft ist.
Aktuell zum 22.02.2022 wieder vollständig möglich
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Aktuell zum 22.02.2022 nur Sanierung möglich
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Aktuell zum 22.02.2022 nur Sanierung möglich
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Update – angepasste BEG zum 22.02.2022
Aktuell per 22.02.2022: BEG nur in der Sanierung möglich.
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Aktuell per 22.02.2022: Steuerliche Förderung ist möglich.
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Die Zuschussförderung über die BAFA für Einzelmaßnahmen wie Fenster mit einem Zuschuss von 15 Prozent, sowie weiteren 5 Prozent im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans ISFP ist immer noch möglich. Auch hier gelten energetische Mindeststandards für das Fenster besser 0,95 W/m²K. Der Antrag muss jedoch vor Beauftragung an das Fachunternehmen eingereicht sein.
Zur fachtechnisch richtigen Begleitung und Stellung des Förderantrags ist ein Energieeffizienzexperte EEE hinzuziehen. Als EEE qualifizieren sich alle Experten, die in der Expertenliste des Bundes unter www.energie-effizienz-experten.de aufgeführt sind. Wer in diesem Zug langfristig plant kann im Rahmen des sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan iSFP einen weiteren Zuschuss von 5 Prozent bekommen.
Um den 20 Prozent Steuervorteil zu bekommen, müssen bei der Sanierung energetische Mindeststandards für Fenster besser 0,95 W/m²K gem. ESanMV eingehalten werden. Die entsprechende Verordnung finden Sie hier.
Wichtig ist die Fachunternehmerbescheinigung, die auch jedes Unternehmen ausstellen darf, das sich auf die Fenstermontage spezialisiert hat und in diesem Bereich gewerblich tätig ist. Ein Muster der Bescheinigung finden sie hier.
Die Förderbedingungen für die Sanierungsvorhaben bleiben unverändert. Grundlage für die Förderung sind die am 01.02.2022 in Kraft getretenen Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Wohngebäude (WG) vom 07.12.2021.
Die Programmbestimmungen für die Förderung von energieeffizienten Neubauten (WG und NWG) werden derzeit überarbeitet und sind aktuell nicht förderfähig. Über die Einzelheiten zur künftigen Neubauförderung wahrscheinlich eines EH 40-Standarts zu reduzierten Förderbedingungen wird noch beraten.
Die Schonung von Umwelt und Ressourcen geht uns alle an. Deshalb ist die Umsetzung energetischer Sanierungsmaßnahmen in Ihrem Wohngebäude nicht nur wegen der attraktiven staatlichen Förderung interessant.
Über Steuervorteile und Investitionszuschüsse hinaus können Sie mit energetischer Sanierung zusätzlich in vielerlei Hinsicht profitieren: