Bares Geld sparen bei der Sanierung.

Mit steuerlicher Förderung und der Sanierung von energieeffizienten Gebäuden nach BEG.

Neue Förderbedingungen für die BEG (Gebäudeförderung) zum 1. Januar 2023

Ab dem 1. Januar 2023 gelten neue gültige Förderbedingungen für die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude). Für Neubauten im Rahmen der BEG wird voraussichtlich zum 1. März 2023 in einer eigenen Förderrichtlinie „Klimafreundlicher Neubau“ in Verantwortung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen geregelt werden. Auch die übersichtliche Zusammenfassung des BMWK finden Sie hier. In dieser Anlage finden Sie weitere interessante Links.

Für die Gebäudehülle ergeben sich folgende Änderungen:

  1. Der Fördersatz für Einzelmaßnamen bleibt unverändert bei 15% zzgl eines möglichen 5% Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan ISFP
  2. Erstmals wird ein Bonus in Höhe von 15 Prozentpunkten für serielle Sanierung in die BEG eingeführt, sofern das Wohngebäude auf die Effizienzhausstufe 40 oder 55 saniert wird
  3. Ermöglichung der Materialförderung bei Eigenleistungen
  4. Die Zinsverbilligung beträgt bis zu 4 % des Kreditbetrags bei einer Laufzeit von 30 Jahren und 10 Jahren Zinsverbilligung.
  5. Rechnungen müssen den Namen des Antragstellers, die förderfähigen Maßnahmen, die Arbeitsleistung, den Durchführungszeitraum sowie die Adresse des Gebäudes ausweisen und in deutscher Sprache ausgefertigt sein.

Reform der BEG (Gebäudeförderung) zum 28. Juli 2022

Zum 28.07.2022 wurden weitere Änderungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude umgesetzt. Die Fördersätze werden um 5-10 %-Punkte abgesenkt. Die neue Eingangsförderstufe bei der Effizienz-Sanierung ist nunmehr das EH 85 (der EH 100-Standard entfällt, auch der entsprechende Erneuerbare Energien-Standard). Ab dem 28. Juli 2022 greifen die neuen Förderbedingungen für Anträge auf Komplettsanierungen bei der staatlichen Förderbank KfW. Ab dem 15. August 2022 sodann die Umstellung der Förderbedingungen bei den Einzelmaßnahmen der Sanierung beim BAFA.

Eine Übersicht der Maßnahmen als Kurzfassung der BEG finden sie hier.

Weitere Informationen finden Sie auch direkt hier bei der KfW.

Seit dem 01.07.22 Antragstopp im Zuschuss Einbruchschutz (455-E)

Der Zuschuss wird finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Fördermittel stehen nicht mehr zur Verfügung. Ab sofort können daher keine Anträge mehr für den Investitionszuschuss Einbruchschutz (455-E) gestellt werden. Zugesagte Anträge sind nicht betroffen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Seit dem 21.04.2022: Neubauförderung EH40-Nachhaltigkeit

Seit dem 21.04.2022 können im Rahmen der Neubau­förderung  Anträge für die Neubauförderung EH40-Nachhaltigkeit gestellt werden. Voraussetzung hierfür ist das Qualitäts­siegel Nach­haltiges Gebäude. Das Programm mit der offiziellen Bezeichnung EH/EG 40 NH steht als Kreditvariante zur Verfügung. Für Kommunen gibt es eine Zuschussvariante. Das Programm läuft bis Ende 2022. Für die Förderung ist eine Zertifizierung mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) vorgeschrieben.

Weitere Infos zum QNG finden Sie hier.

BEG Neubauförderung am 20.04.22 mit halbierten Fördersätzen

Nur wenigen Stunden nach ihrem Neustart sind die Fördermittel für energieeffiziente Neubauten schon wieder aufgebraucht. Aktuell sind daher keine Anträge bei der KfW nach Neubauförderung möglich. Ab dem 21.04.2022 startet “Stufe zwei der überarbeiteten Neubauförderung mit strengeren Anforderungen: Geld vom Staat gibt es nur noch für Bauten mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG). Dieses Programm soll bis Ende 2022 laufen.

Neustart der BEG – Anträge ab dem 22.02.2022 für Sanierungsvorhaben

Mit Wirkung vom 24.01.2022 wurde die BEG wegen der fehlenden Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln mit einem vorläufigen Antrags- und Zusagestopp belegt. In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) können ab dem 22.02.2022 bei der KfW wieder neue Anträge für die Sanierung von energieeffizienten Gebäuden sowie für die Sanierung mit Einzelmaßnahmen gestellt werden. Für die Erteilung von Finanzierungszusagen zu solchen Anträgen sind jetzt weitere Haushaltsmittel verfügbar. Finanzierungszusagen auf diese neuen Anträge können erteilt werden, soweit und solange dieser zusätzliche Haushaltsmittelansatz nicht ausgeschöpft ist.

Video-Tutorial Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Aktuell zum 22.02.2022 wieder vollständig möglich

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Video-Tutorial Wohngebäude (BEG WG)

Aktuell zum 22.02.2022 nur Sanierung möglich

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Video-Tutorial Nichtwohngebäude (BEG NWG)

Aktuell zum 22.02.2022 nur Sanierung möglich

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Info-Flyer „Die neue BEG und weitere Optionen“

Update – angepasste BEG zum 22.02.2022

Alle Fördermöglichkeiten auf einen Blick, mit „Individuellem Sanierungsfahrplan“ (ISFP) und Linksammlung zu allen wichtigen Förderdokumenten.
Alle Fördermöglichkeiten auf einen Blick, mit „Individuellem Sanierungsfahrplan“ (ISFP) und Linksammlung zu allen wichtigen Förderdokumenten.

Fenster sanieren lohnt sich jetzt besonders

Die Gelegenheit war noch nie so günstig. Denn Vater Staat unterstützt Sie seit 2020 besonders großzügig mit maß­ge­schneiderten Förder­programmen für die energetische Sanierung von Gebäuden. Beispielsweise für den Einbau wärme­schützender Fenster, Balkon-, Terrassen- und Außentüren, die Wärmedämmung von Wänden und Dachflächen oder die Nutzung digitaler Systeme für energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung. So können Sie ganz einfach viele Tausend Euro sparen.

Aktuell per 22.02.2022: BEG nur in der Sanierung möglich.

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Aktuell per 22.02.2022: Steuerliche Förderung ist möglich.

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Zuschuss nach BEG EM für die Sanierung von Einzelmaßnahmen sichern

Die Zuschussförderung über die BAFA für Einzelmaßnahmen wie Fenster mit einem Zuschuss von 15 Prozent, sowie weiteren 5 Prozent im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans ISFP ist immer noch möglich. Auch hier gelten energetische Mindeststandards für das Fenster besser 0,95 W/m²K. Der Antrag muss jedoch vor Beauftragung an das Fachunternehmen eingereicht sein.

Zur fachtechnisch richtigen Begleitung und Stellung des Förderantrags ist ein Energieeffizienzexperte EEE hinzuziehen. Als EEE qualifizieren sich alle Experten, die in der Expertenliste des Bundes unter www.energie-effizienz-experten.de aufgeführt sind. Wer in diesem Zug langfristig plant kann im Rahmen des sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan iSFP einen weiteren Zuschuss von 5 Prozent bekommen.

Ergänzend zur BEG: Die 20 Prozent steuerliche Förderung nach § 35c EstG!

Schon bei Wohngebäuden, die älter als 10 Jahre sind, können Sie von technologieoffenen und erheblichen Steuervergünstigungen für energetische Sanierungsmaßnahmen profitieren. Direkt in einem Zug für mehrere unterschiedliche Einzelmaßnahmen.

Um den 20 Prozent Steuervorteil zu bekommen, müssen bei der Sanierung energetische Mindeststandards für Fenster besser 0,95 W/m²K gem. ESanMV eingehalten werden. Die entsprechende Verordnung finden Sie hier.

Wichtig ist die Fachunternehmerbescheinigung, die auch jedes Unternehmen ausstellen darf, das sich auf die Fenstermontage spezialisiert hat und in diesem Bereich gewerblich tätig ist. Ein Muster der Bescheinigung finden sie hier.

Förderung nach BEG WG und BEG NWG (261/262/263/264, 461/463/464)

Die Förderbedingungen für die Sanierungsvorhaben bleiben unverändert. Grundlage für die Förderung sind die am 01.02.2022 in Kraft getretenen Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Wohngebäude (WG) vom 07.12.2021.

Die Programmbestimmungen für die Förderung von energieeffizienten Neubauten (WG und NWG) werden derzeit überarbeitet und sind aktuell nicht förderfähig. Über die Einzelheiten zur künftigen Neubauförderung wahrscheinlich eines EH 40-Standarts zu reduzierten Förderbedingungen wird noch beraten.

Umfassend profitieren mit energetischer Sanierung

Die Schonung von Umwelt und Ressourcen geht uns alle an. Deshalb ist die Umsetzung energetischer Sanierungsmaßnahmen in Ihrem Wohngebäude nicht nur wegen der attraktiven staatlichen Förderung interessant.

Über Steuervorteile und Investitionszuschüsse hinaus können Sie mit energetischer Sanierung zusätzlich in vielerlei Hinsicht profitieren:

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Aktiver Beitrag
zum Klimaschutz

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Senkung von Energiebedarf und CO2-Ausstoß

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Einsparung
bei Energiekosten

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Mehr Wohnkomfort
und Wohnqualität

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Wertsteigerung und Wertsicherung des Gebäudes

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Bessere Verkauf- und Vermietbarkeit

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Aktiver Beitrag
zum Klimaschutz

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Senkung von Energiebedarf und CO2-Ausstoß

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Einsparung
bei Energiekosten

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Mehr Wohnkomfort
und Wohnqualität

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Wertsteigerung und -sicherung des Gebäudes

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Bessere Verkauf- und Vermietbarkeit

Noch Fragen?

Dann wenden Sie sich einfach gleich hier an unsere Fenster-Experten in Ihrer Nähe